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Diese Kosten können Azubis von der Steuer absetzen

Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule ✓ Fachbücher ✓ Handy & Computer ✓ Umzüge ✓ Das kannst du als Azubi von der Steuer absetzen ➔ AzubiSteuererklaerung.de

Wie du als Azubi Steuern sparen kannst

Eine Ausbildung ist nicht selten mit lästigen Kosten verbunden. Die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule, Ausgaben für Lehrbücher, Kauf eines Laptops und viele weitere Kosten belasten die Geldbörse von so manchem Auszubildenden und schmälern das ohnehin nicht üppige Azubigehalt. An vielen Kosten, die während der Ausbildungszeit anfallen, beteiligt sich aber zum Glück der Staat. Durch eine Steuererklärung können Auszubildende alle ausbildungsbedingten Ausgaben als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Natürlich zahlt das Finanzamt nur dann Steuern zurück, wenn auch Steuern abgeführt werden. Ob dies der Fall ist, zeigt der Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung, die einmal im Jahr vom Arbeitgeber ausgestellt wird. Hat der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer an den Staat abgeführt, können sich Auszubildende diese Abgaben durch eine Steuererklärung in der Regel komplett vom Staat zurückholen. Werden keine Steuern ans Finanzamt abgeführt, lohnt sich für viele Auszubildende trotzdem eine Steuererklärung. Durch einen Verlustvortrag können sich Azubis dann eine Steuergutschrift für die Zukunft sichern.

Wann Auszubildende eine Steuererklärung machen müssen und wann eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll ist, kannst du hier nachlesen.

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Werbungskosten - was Azubis von der Steuer absetzen können

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Wie kann ich meine Ausbildungskosten von der Steuer absetzen?

Das Finanzamt erkennt alle Kosten, die eindeutig im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einen beruflichen Tätigkeit entstehen, als Werbungskosten an. Diese können in voller Höhe von den abgeführten Steuern abgesetzt werden. In der Regel reicht es, wenn für die ausbildungsbedingten Ausgaben entsprechende Nachweise zusammen mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt werden. Hierbei kann es sich um Rechnungen, Kontoauszüge oder andere Belege handeln, aus denen hervorgeht, wann und in welcher Höhe für was Kosten angefallen sind.

Für viele Ausgaben verlangt das Finanzamt nicht einmal Belege, sondern gewährt ganz einfach Pauschalen. Dies hat den Vorteil, dass selbst bei fehlenden Nachweisen viele Ausbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Welche Pauschalen für Azubis gibt es?

  • FAHRTKOSTEN: Für den Weg zur Ausbildungsstätte können pauschal 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt angesetzt werden. Für den Weg zur Berufsschule können sogar 30 Cent pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt beansprucht werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Weg zum Betrieb oder zur Berufsschule zurückgelegt wird. Ob mit dem eigenen Auto, mit einer Fahrgemeinschaft, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Rad oder zu Fuß - die Fahrtkostenpauschale kann grundsätzlich durch eine Steuererklärung beantragt werden.

  • ARBEITSMITTEL: Für Anschaffungen wie Ordner, Stifte, Schreibpapier, Taschenrechner etc. gilt eine jährliche Pauschale von 110 Euro. Diese Pauschale kann selbst dann beantragt werden, wenn tatsächlich keine Kosten in diesen Bereichen angefallen sind. Übersteigen die Ausgaben den Pauschalbetrag, müssen Belege eingereicht werden, um die Kosten vollständig geltend zu machen.

  • FACHLITERATUR: Wer sich Lehrbücher etc. für die Berufsschule oder allgemein zur Weiterbildung anschafft, darf pro Jahr eine Pauschale von 80 Euro einfordern. Höhere Anschaffungskosten müssen ebenfalls durch Rechnungen oder dgl. nachgewiesen werden.

  • TELEFON/INTERNET: Ohne Verbindung ins World Wide Web geht heute fast gar nichts mehr. Für Internetanschluss und Telefon gibt’s deshalb auch 20 Euro im Monat bzw. 240 Euro pro Jahr vom Staat erstattet.

  • VERPFLEGUNG: Wer im Rahmen seiner Ausbildung auf Dienstreisen gehen muss, darf 24 Euro pro Tag als Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand beantragen. Ebenfalls 24 Euro pro Tag Abwesenheit gibt es, wenn die Berufsschule weit vom Heimatort entfernt liegt, sodass eine Übernachtung am Schulort notwendig ist. In diesem Fall können ggf. anfallende Übernachtungskosten zusätzlich geltend gemacht werden.

  • UMZÜGE: Wer zur Aufnahme einer Ausbildung oder aus beruflichen Gründen umzieht, kann seit 2015 eine Umzugskostenpauschale von 730 Euro beantragen. Es ist egal, ob tatsächlich Kosten in dieser Höhe angefallen sind - das Finanzamt verlangt keine Nachweise. Einzelne Kosten für ein Umzugsunternehmen, Maklergebühren etc. können ggf. durch Vorlage von Rechnungen zusätzlich geltend gemacht werden.

  • BEWERBUNG: Für die Zusammenstellung einer klassischen Bewerbungsmappe (inklusive Bewerbungsfoto) gibt es pauschal 8,50 Euro pro Bewerbung. Im Falle einer Online-Bewerbung gibt es immerhin noch 2,50 Euro.

  • KONTOFÜHRUNG: Jeder Mensch braucht ein Bankkonto. Obwohl die meisten Institute heute keine Kontoführungsgebühren mehr verlangen, können hierfür dennoch 16 Euro pro Jahr eingefordert werden.

Michael F. (Mechatroniker)
Viele Kosten für Dienstfahrten oder die Arbeitskleidung hat zum Glück mein Ausbildungsbetrieb übernommen. Trotzdem habe ich während der Ausbildungszeit eine ganze Menge an Kosten angehäuft. Allein die Fahrten zur Berufsschule haben mich schon über Zweitausend Euro gekostet. Durch die Kilometerpauschale und die anderen tollen Pauschalen konnte ich mir aber wieder Geld vom Finanzamt zurückholen. Michael F. (Mechatroniker)